SF6 Gas im Abfallrecht

§ 1 Absatz 3 des Abfallgesetzes - KrWG -definiert den Abfallbegriff

Die Vorschriften des Abfallrecht bei der Entsorgung von SF6-Gas

Im Abfallrecht ist in §3 (1) des Kreislauf­wirt­schafts­gesetz (KrWG) eindeutig definiert, wann eine Sache formell zum Abfall wird. Sobald der Besitzer einen Entledi­gungs­willen hat, die Sache also abgeben und nicht zurückhaben möchte, dann wird die Sache zum Abfall und es sind die dort geforderten gesetz­lichen Rahmen­be­din­gungen zum Transport, zum Nachweis des Verbleibs und zur Behandlung zu beachten.

Eine mit SF6-Gas gefüllte Anlage - ganz egal ob eine SF6 Gas gefüllte Mittel­span­nungs­anlage oder eine SF6 Gas gefülltes Komponente aus der Hochspannung - wird automatisch zum Abfall, sobald sie entsorgt werden soll. Sie ist kein Abfall, solange sie zur Wartung oder Inspektion gegeben wird. Erst mit der Entscheidung, dass die Anlagen endgültig entsorgt werden sollen, gelten automatisch die Regelungen des Abfall­rechts. Für mit SF6 Gas gefüllte Geräte wird der Abfall­schlüssel 16 02 14 verwendet, solange weniger als 250 ppm an SO2 Äquivalent an Zerset­zungs­pro­dukten enthalten ist. Wenn dieser Grenzwert überschritten wird, dann sind mit SF6 Gas gefüllte Geräte unter der Abfall­schlüs­sel­nummer 16 02 13* als gefähr­licher Abfall zu bewerten, zu behandeln und im elektro­nischen Begleit­schein­ver­fahren gemäß NachwV zu dokumen­tieren.

SF6 Gas selbst, das sich nicht in einem Gerät befindet, fällt nicht unter das Abfallrecht wenn es vollständig aufbereitet wird. Da SF6 Gas bei uns - im Gegensatz zu anderen Aufberei­tungs­anlagen - grundsätzlich und unabhängig vom Verschmut­zungsgrad aufbereitet wird, ist es analog zu Altöl oder Schrott ein voll recycling­fähiger Stoff, der nicht unter das Abfallrecht fällt. In Versuchen mit einem der großen Hersteller von Hochspan­nungs­anlagen wurde in unsere Aufberei­tungs­anlage mit bis zu 2000 ppm SO2 verschmutztes SF6 Gas nicht nur komplett von SO2 sondern von jedem Säureanteil befreit. Das aufbereitete Gas übersteigt nach der Aufbereitung bei weitem die Qualitäts­an­for­de­rungen der IEC 60480 für aufbereitetes Gas.

 

 

Schutzausrüstung SF6 Gas Recycling